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Hedgefonds

Am 01. Januar 2004 ist das Investmentmodernisierungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten; damit können nun auch Privatanleger Anteile an Single-Hedgefonds erwerben. Mit diesem Gesetz wird nicht nur ein bedeutender Teil des Finanzmarktförderplans 2006 umgesetzt, sondern auch erstmals in Deutschland ein gesetzlicher Rahmen für Anbieter von Hedgefonds geschaffen.

Welche Vorteile bieten Hedgefonds?

Hedgefonds können auch in schwieriger Marktlage Erträge erwirtschaften. Daher sind sie vor dem Hintergrund der Börsenentwicklung in den vergangenen Jahren gerade für institutionelle Anleger immer wichtiger geworden. Hedgefonds verzeichnen international stetig steigende Mittelzuflüsse und sind in den USA, aber auch in einigen EU-Staaten (Luxemburg, Großbritannien und Irland) schon lange am Markt etabliert. Mit dem neuen Gesetz wird es nun Fondsgesellschaften ermöglicht, Hedgefonds auch in Deutschland aufzulegen. Mühsame Umwege, etwa durch den Vertrieb strukturierter Produkte wie Hedgefonds-Zertifikate, werden hierdurch überflüssig.

Welche Anlagepolitik verfolgen Hedgefonds?

Hedgefonds verfolgen unterschiedliche Strategien, um Markteffizienz auszunutzen und Überrenditen zu erzielen:

Long/Short Equity Hedge

Bei diesem Ansatz sollen über- oder unterbewertete Aktien identifiziert werden. Bei überbewerteten Aktien wird eine sogenannte „Short-Position“ eingegangen, bei unterbewerteten eine sogenannte „Long-Position“. Bei dieser Strategie überwiegen je nach erwarteter Marktentwicklung die Netto-Long- oder Netto-Short-Positionen. Neben der Auswahl von unter- bzw. überbewerteten Wertpapieren ist somit auch die Entwicklung des Gesamtmarktes für den Erfolg dieser Strategie entscheidend.

Equity Market Timing

Bei dieser Strategie spielt die technische Analyse eine entscheidende Rolle. Es wird versucht, Aufwärtsbewegungen des Marktes zu identifizieren. Wird eine Aufwärtsbewegung identifiziert und erwartet, wird eine Long-Position eingegangen. Typischerweise wird bei der klassischen Equity Market Timing-Strategie bei erwarteter Abwärtsbewegung des Markes eine neutrale Position eingegangen. Denkbar wäre das Eingehen von Short-Positionen.

Equity Market Neutral

Dieser Ansatz beruht auf Autokorrelationen von Aktienrenditen. Bei diesem Ansatz wird unterstellt, dass der früher beobachtete Abstand von Aktienrenditen zwischen Aktien langfristig konstant bleibt. Verändert sich der Abstand der in der Vergangenheit erzielten Renditen, wird dies als Marktineffizienz identifiziert. Im Gegensatz zum Long/Short Equity Hedge sind Long- und Short-Positionen gleich, so dass das Marktrisiko eliminiert wird. Dadurch ergibt sich ein Korrelationskoeffizient nahe Null.

Merger Arbitrage

Bei dieser Strategie wird auf die Bewertungsunterschiede zwischen einem übernehmenden und einem zu übernehmenden Unternehmen spekuliert. Dabei werden Long-Positionen des Übernahme-Kandidaten und Short-Positionen des übernehmenden Unternehmens eingegangen. Der Erfolg dieser Strategie hängt entscheidend davon ab, ob die Fusion oder Übernahme vollzogen wird.

Convertible Arbitrage

Bei dieser Strategie werden Ineffizienzen bei der Bewertung von Aktien, Unternehmensanleihen und Wandelanleihen identifiziert.

Wann ist ein Fonds ein Hedgefonds?

Das neue Gesetz enthält einen eigenen Abschnitt über „Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken“ (Hedgefonds, Kapitel 4 InvestmG). Hauptmerkmal von Hedgefonds sind flexible Anlagestrategien unter dem Aspekt größtmöglicher Freiheit der Fondsmanager bei der Asset-Allocation. Für den Anleger stellen Hedgefonds folglich eine interessante Depotbeimischung dar, mit der sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Märkten Renditen erzielt werden können. Laut § 112 (1) InvestmG muss ein Hedgefonds mindestens eine der folgenden Bedingungen aufweisen:

  1. Grundsätzlich unbeschränkte Aufnahme von Krediten zur Erzielung von Hebeleffekten (Leverage),
  2. Verkauf von Vermögensgegenständen, die nicht zum eigentlichen Sondervermögen gehören (Leerverkauf).

In diesem Zusammenhang wird das Bundesministerium ermächtigt, eine Rechtsverordnung mit Voraussetzungen und Kriterien für eine Beschränkung von Leverage und von Leerverkäufen für Hedgefonds zu erlassen.

Dürfen Single-Hedgefonds von Privatanlegern erworben werden?

Entgegen dem ursprünglichen Vorhaben, den Erwerb von Hedgefonds für private Anleger nur über den Kauf von Anteilen an einem Dach-Hedgefonds zu ermöglichen, wird nach dem neuen InvestmG der Bezug von Anteilen von Single-Hedgefonds ebenfalls erlaubt. Privatanleger können jedoch lediglich im Rahmen eines Private Placement in Single-Hedgefonds investieren, d.h. diese dürfen seitens der Anbieter nicht öffentlich vertrieben werden. Aus diesem Grund dürfte sich in diesem Jahr das Interesse der Privatanleger zum größten Teil auf Dach-Hedgefonds konzentrieren.

Welchen Vorschriften unterliegen Dach-Hedgefonds?

Dach-Hedgefonds sind Investmentvermögen, die fast ausschließlich in Anteilen von Single-Hedgefonds anlegen. Sie dürfen jedoch selbst keine Leverage-Geschäfte und Leerverkäufe durchführen. Das Management darf darüber hinaus nicht mehr als 20 % des Fondskapitals in einem einzelnen Ziel-Hedgefonds anlegen, was folglich eine Diversifikation über mindestens fünf unterschiedliche Positionen in der Asset-Verteilung erfordert. Der Verkaufsprospekt eines Dach-Hedgefonds muss laut dem neuen Gesetz an auffälliger Stelle den folgenden Warnhinweis enthalten:

„Der Bundesminister der Finanzen warnt: Bei diesem Investmentfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen.“

Welche steuerlichen Aspekte sind zu berücksichtigen?

Die Erträge sind weitestgehend einkommenssteuerfrei. Steuern fallen lediglich für Zinsen an, die durch die Liquiditätsreserve erzielt werden.

Im neuen Investmentsteuergesetz, welches das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) und das Auslandsinvestment-Gesetz (AuslInvestmG) ersetzt, wurde die Besteuerung der Erträge ausländischer Investmentfonds überarbeitet. Bisher wurden zwischen sogenannten weißen, grauen und schwarzen Investmentfonds unterschieden. Da Anbieter von Hedgefonds in der Vergangenheit meist keinerlei Veröffentlichungs- oder Nachweispflichten in Deutschland nachgekommen sind, wurden sie als „schwarze Fonds“ deklariert. Dies führte zu teilweise beachtlichen Benachteiligungen für ausländische Anbieter, weshalb Hedgefonds für Privatanleger nur bedingt von Interesse waren. Eine solche europarechtlich nicht mehr zu vertretende Unterscheidung entfällt seit dem 1. Januar; ausländische Hedgefonds werden seitdem für inländische Investoren steuerlich wie ein inländischer Fonds behandelt. Vorraussetzung hierfür ist allerdings, dass ausländische Anbieter die gleichen Bekanntmachungs- und Nachweispflichten erfüllen, denen auch inländische Fonds unterliegen.

Durch die steuerliche Gleichstellung wird seit dem 1. Januar 2004 das Halbeinkünfteverfahren auch bei ausländischen Fonds angewandt.